Beim Aufnahmeverfahren wird auf folgende Punkte Rücksicht genommen:
- Hauptwohnsitz des Kindes
- Kinder im verpflichtenden Betreuungsjahr (gilt nur für Kindergarten)
- Betreuungsbedarf aufgrund Beruflicher und Familiärer Verhältnisse
- Ausgewogene Gruppenzusammensetzung
- Geschwisterkinder in der Einrichtung
Ist der Hauptwohnsitz des Kindes NICHT Haselsdorf-Tobelbad, ist der Kindergartenplatz auf ein Jahr befristet und eine erneute jährliche Anmeldung muss stattfinden.