Beim Aufnahmeverfahren wird auf folgende Punkte Rücksicht genommen:
- Hauptwohnsitz des Kindes
- Kinder im verpflichtenden Betreuungsjahr (gilt nur für Kindergarten)
- Betreuungsbedarf aufgrund Beruflicher und Familiärer Verhältnisse
- Ausgewogene Gruppenzusammensetzung
- Geschwisterkinder in der Einrichtung
Ist der Hauptwohnsitz des Kindes NICHT Haselsdorf-Tobelbad, ist der Kindergartenplatz auf ein Jahr befristet und eine erneute jährliche Anmeldung muss stattfinden.
- Kindergarten- und Krippenbeitrag: Der Kindergarten- und Krippenbeitrag wird je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten gestaffelt (siehe: Formulare - Informationsblatt zum Soziallstaffelantrag)
- Materialbeitrag: Mit dem monatlich abgebuchten Materialgeld wird Verbrauchsmaterial für die Kinder angeschafft
- Jausenbeitrag: Die Jause wird vom TOKI für alle Kinder zur Verfügung gestellt
- Mittagessen: In Allen Gruppen wird ein tägliches Mittagessen angeboten (An-und Abmeldung sind individuell)