Vormerkung

Aufnahmekriterien
1. Das Kind und die Eltern/Erziehungsberechtigten haben ihren Hauptwohnsitz in Leutschach.
2. Das Alter des Kindes ist entscheidend für die Aufnahme. 5-jährige Kinder im letzten Jahr vor ihrem Schulbeginn müssen bevorzugt aufgenommen werden.
3. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind berufstätig.
4. Es besteht Betreuungsbedarf aufgrund familiärer und sozialer Verhältnisse (Pflege eines/einer Angehörigen im Haushalt etc.).
5. Das Geschwisterkind besucht im kommenden Betreuungsjahr dieselbe bzw. eine in der Nähe befindliche Einrichtung.
6. Es gibt eine ausgewogene Zusammensetzung der Gruppe nach sprachlichem Förderbedarf, Alter und Geschlecht.
7. Der oder die Erziehungsberechtigte ist Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Kindergartenbetreibers.
8. Der Kindergarten befindet sich in Wohnortnähe.
9. Das Kind hat bereits eine Kinderkrippe besucht.