BAUSTEIN 3
Beratungs- und Beschwerdewege
Für ein wirkungsvolles Schutzkonzept sind interne und externe Kontaktpersonen unerlässlich. Ziel dabei ist immer Klarheit und Transparenz. Allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss klar sein, an wen sie sich zur Vorbeugung gegen Gewalt, zur Intervention und für den Umgang mit Fällen wenden können. Es muss zudem klar sein, wie man sich beschweren kann und dass wer sich meldet auch tatsächlich ein offenes und interessiertes Ohr findet.
Was ist zu tun?
- Auseinandersetzung mit Rechten von Kindern und Jugendlichen, sowie erwachsenen Schutzbefohlenen und der eignen Kritikbereitschaft
- Überprüfung von bestehenden Regeln in Gruppen
- Beschwerdewege klären veröffentlichen
- Ansprechpersonen benennen und bekannt machen
- usw.