Variante 1: 2. Teil des Grundstudiums an der Universität
Voraussetzungen:
Abschluss des 1. Studienabschnitts bzw. des Bachelorstudiums
Deutschkenntnisse
Empfehlungsschreiben des zuständigen Ordinarius
Empfehlungsschreiben des wissenschaftlichen Betreuers
Bereitschaft zur Rückkehr in die Heimat (bei Nichteinhaltung Rückzahlung des Stipendiums)
Mitglied einer christlichen Kirche
Studien- und Ausbildungsort Graz, Steiermark
Förderung:
Förderungsdauer: durchschnittliche Studienzeit plus 2 Semester
Variante 2: Doktoratsstudium an einer Universität
Voraussetzungen:
Abschluss eines Grundstudiums
Deutschkenntnisse
Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit
Empfehlungsschreiben des wissenschaftlichen Betreuers
Empfehlungsschreiben des zuständigen Ordinarius
Bereitschaft zur Rückkehr in die Heimat (bei Nichteinhaltung Rückzahlung des Stipendiums)
Mitglied einer christlichen Kirche
Studien- und Ausbildungsort Graz, Steiermark
Förderung:
Förderungsdauer: max. 3 Jahre
Variante 3: Ausbildung an einer pädagogischen Akademie oder einer ähnlichen Ausbildungseinrichtung
Voraussetzungen:
Zusage einer Anstellung in der Heimat
Deutschkenntnisse
Empfehlungsschreiben des zuständigen Ordinarius
Empfehlungsschreiben des wissenschaftlichen Betreuers
Bereitschaft zur Rückkehr in die Heimat (bei Nichteinhaltung Rückzahlung des Stipendiums)
Mitglied einer christlichen Kirche
Studien- und Ausbildungsort Graz, Steiermark
Förderung:
Förderungsdauer: vorgeschriebene Studienzeit
Variante 4: geförderte Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung
Ausbildungen kirchlicher und öffentlicher Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Angebote kirchlicher und öffentlicher Bildungshäuser
Ausbildung an pädagogischen Instituten
Seminare und Kurse von Unternehmen mit dem Schwerpunkt Sozialengagement
Förderhöhe, -art und -dauer:
Ab 01.03.2021 beträgt die Stipendienhöhe € 700,-- pro Monat.
Die Stipendien werden zwölf Mal im Jahr ausbezahlt.
Wenn eine Mitversicherung im Rahmen einer Pflichtversicherung nicht möglich ist, wird eine Krankenversicherung zusätzlich bezahlt.
Bei Nichteinhaltung der Förderungsbedingungen und Förderungsvoraussetzungen müssen das Stipendium und die damit in Zusammenhang stehenden finanziellen Leistungen innerhalb eines individuell vereinbarten Zeitraumes zurückgezahlt werden.
Falls kein positiver Studienfortgang nachgewiesen wird, kann die weitere Auszahlung des Stipendiums eingestellt werden.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Die BewerberInnen werden nach dem Grad der Erfüllung der genannten Voraussetzungen gereiht.